Hauptanwendungsgebiete
Neurofeedback wird vornehmlich zur Unterstützung der Therapie von
- Aufmerksamkeitsstörungen (ADS / ADHS)
- Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
- Physischen und emotionalen Problemen wie Migräne und posttraumatischer Belastungsstörungen
- Unterstützung der Gehirnfunktion bei alternden Menschen eingesetzt.
Methodik
„Feedback“ bezeichnet die Rückkopplung zwischen dem Gewollten und dem Erreichten. Wesentliche Funktionen in Körper und Geist werden nicht bewusst wahrgenommen und sind damit nicht beeinflussbar. Lassen solche Funktionen nach bzw. fallen diese sogar aus, gibt es kaum Möglichkeiten, diese zu trainieren. Bei der Neurofeedbacktherapie werden optische und akustische Rückkopplungssignale verwendet, um mit Hilfe geeigneter Geräte die zu trainierende Größe zu messen.
„Neuro“ umschreibt die Beeinflussung der Gehirnfunktionen. Hierbei werden die Gehirnströme mittels eines EEG gemessen. Neurofeedback basiert auf der Messung der elektrischen Aktivitäten des Gehirns mittels EEG- Ableitungen der Frequenzbereiche Alfa, Beta, Gamma, Delta und deren Rückmeldung an das Gehirn durch computergesteuerter Animation. Das Gehirn reagiert dabei unbewusst auf die durch Computersimulation übermittelten Reize und trainiert damit das therapeutisch gewünschte Verhalten.
Praktische Anwendung
Das Verfahren ist völlig nicht- invasiv, es werden weder Strom noch Spannungen in das Gehirn eingeleitet. Sensoren zur Messung der Gehirnwellen werden dabei an der Kopfhaut mittels EEG- Paste befestigt. Moderne Computertechnik erlaubt gleichzeitige Rückkopplung auf mehreren Kanälen.
Je nach Diagnose und Schweregrad der Defizite sind zwischen 20 und 50 Therapieeinheiten erforderlich, um einen dauerhaften Behandlungserfolg zu erreichen. Neurofeedback kann Medikation nicht unbedingt ersetzen, wohl aber zu einer optimierten Dosierung bestehender Medikation führen. Wir informieren die behandelnden Ärzte dezidiert über die Behandlungsfortschritte.
Verordnungsfähigkeit von Neurofeedbacktraining im Rahmen der Ergotherapie
Neurofeedback als eine spezielle Methode der Biofeedbackverfahren ist nicht als eigenständiges Heilmittel in der Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt und nicht als eigenständige Behandlungstechnik in der Leistungsbeschreibung Ergotherapie der Rahmenempfehlungen nach § 125 SGB V erwähnt.
Neurofeedback- Techniken können jedoch bei Vorliegen der entsprechenden Indikation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Heilmittel
- Sensomotorisch- perzeptive Behandlung
- Hirnleistungstraining
- Neuropsychologische- orientierende Behandlung
- Psychisch- funktionelle Behandlung
angewendet werden und können unter „Training mit technischen Hilfen, auch am PC“ subsumiert werden. Sofern der behandelnde Arzt gezielt auf den Einsatz des Neurofeedback- Trainings hinweisen möchte, kann dies auf der Verordnung vermerkt werden, ist jedoch nicht zwingend erforderlich (aus „Verordnungsfähigkeit von Neurofeedbacktraining“, Stellungnahme GKV Spitzenverband der Krankenkassen, 25.06.2012).
Gerne stellen wir ein Musterrezept zur Verfügung.